5 Rückstellungen
In Millionen CHF |
Abbruch- und Instand- stellungskosten |
Regulatorische und wettbewerbs- rechtliche Verfahren |
Übrige |
Total |
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Bestand am 31. Dezember 2015 | 593 | 310 | 236 | 1’139 | ||||
Bildung Rückstellungen | 1 | 2 | 13 | 16 | ||||
Barwertanpassungen | 101 | 1 | 1 | 103 | ||||
Auflösung nicht beanspruchter Rückstellungen | (105) | – | (3) | (108) | ||||
Verwendung | (1) | (186) | (16) | (203) | ||||
Bestand am 30. Juni 2016 | 589 | 127 | 231 | 947 | ||||
Davon kurzfristige Rückstellungen | – | 9 | 147 | 156 | ||||
Davon langfristige Rückstellungen | 589 | 118 | 84 | 791 |
Rückstellungen für Abbruch- und Instandstellungskosten
Die Rückstellungen für Abbruch- und Instandstellungskosten beziehen sich auf den Abbruch von Mobilfunkstationen und Sendestationen von Swisscom Broadcast und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf Grundstücken, die von Dritteigentümern gehalten werden. Die Rückstellungen werden auf Basis der künftig erwarteten Abbruchkosten bemessen und mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 0,81% diskontiert. Aus der Abnahme des Diskontsatzes resultierte im ersten Halbjahr 2016 ein Effekt von CHF 97 Millionen. Zudem wurde im ersten Halbjahr 2016 der Kostenindex für die Berechnung der Abbruchkosten gesenkt, was einen Effekt von CHF 105 Millionen zur Folge hatte. Im ersten Halbjahr 2016 sind Anpassungen als Folge von Neubeurteilungen in der Höhe von netto CHF 4 Millionen über die Sachanlagen erfasst worden. Die Zahlungen des langfristigen Teils der Rückstellung werden wahrscheinlich nach 2020 erfolgen.
Rückstellungen für regulatorische und wettbewerbsrechtliche Verfahren
Swisscom erbringt gemäss dem revidierten Fernmeldegesetz Interkonnektionsdienste und andere Zugangsdienste für andere Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Schweiz. In den vergangenen Jahren haben mehrere Anbieterinnen von Fernmeldediensten bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) die Senkung der ihnen von Swisscom in Rechnung gestellten Preise verlangt. Auf der Grundlage von rechtlichen Beurteilungen hat Swisscom in der Vergangenheit Rückstellungen gebildet. Die in der konsolidierten Jahresrechnung 2015 erfassten Rückstellungen haben sich im laufenden Geschäftsjahr nicht wesentlich verändert.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat 2009 Swisscom wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei ADSL-Diensten in der Zeit bis Ende 2007 mit einem Betrag von CHF 220 Millionen sanktioniert. Swisscom hat die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober 2015 den Weko-Entscheid grundsätzlich bestätigt und reduzierte die von der Weko gegen Swisscom verhängte Busse von CHF 220 Millionen auf CHF 186 Millionen. Als Folge des Entscheids erfasste Swisscom im dritten Quartal 2015 eine Rückstellung von CHF 186 Millionen. Swisscom hält die Sanktion für nicht gerechtfertigt und hat beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Swisscom hat die Sanktion von CHF 186 Millionen Anfang 2016 bezahlt, da keine aufschiebende Wirkung gewährt wurde.
Übrige Rückstellungen
In den übrigen Rückstellungen sind vor allem Rückstellungen für Stellenabbau, Umwelt-, Vertrags- und Steuerrisiken enthalten. Die übrigen in der konsolidierten Jahresrechnung 2015 erfassten Rückstellungen haben sich im laufenden Geschäftsjahr nicht wesentlich verändert.