Barrierefreiheit
Swisscom will allen in der Schweiz lebenden Menschen die Möglichkeit bieten, Kommunikationsmittel ungehindert zu nutzen. Dafür leistet das Unternehmen substanzielle Beiträge, um Menschen mit Beeinträchtigungen in die Informationsgesellschaft zu integrieren. Ein barrierefreier Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ist für Swisscom aus zwei Gründen wichtig: Erstens kommt Swisscom dadurch den Verpflichtungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) nach, wonach Unternehmen barrierefreie Produkte anzubieten haben. Zweitens profitieren zusätzliche Kunden von einem barrierefreien Zugang zu den Produkten und Dienstleistungen. Der barrierefreie Zugang ist für Swisscom allerdings nicht nur ein rechtliches Erfordernis oder eine wirtschaftliche Frage, sondern eine Leistung, die sie ihren Kunden bewusst und mit Überzeugung anbietet. Seit 2018 verfolgt Swisscom die Strategie der Zugangsverbesserung, um allen Nutzern den Zugriff auf Produkte von Swisscom zu ermöglichen. Diese Zugangsstrategie gilt übergreifend für alle Bereiche von Swisscom. Langfristig soll Barrierefreiheit Bestandteil des Tagesgeschäfts und somit integrierender Bestandteil bei der Produktgestaltung werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ergreift Swisscom die folgenden Massnahmen: Ernennung von SPoCs (Single points of contact), regelmässige Sitzungen der SPoCs und der Teams, Workshops zur Weiterbildung und Sensibilisierung, regelmässige Tests der Barrierefreiheit von Produkten sowie Veröffentlichung der internen Richtlinien (Swisscom Accessibility Guidelines). Swisscom hat ihre Strategie zur Zugangsverbesserung 2018 eingeführt. Es ist daher verfrüht, die Massnahmen und ihre Effektivität zu bewerten. Swisscom plant, die Massnahmen mittelfristig im Rahmen der nationalen, alle fünf Jahre veröffentlichten Accessibility-Studie der spezialisierten Organisation Zugang für alle (Access for all) bewerten zu lassen. In den folgenden zwei Jahren ist Swisscom gefordert, die Strategie zur Zugangsverbesserung umzusetzen sowie wirkungsvoll und nachhaltig zu gestalten. Swisscom hofft, dass sich ihre Bewertung in der nächsten Accessibility -Studie deutlich verbessert.
- Barrierefreie Dienstleistungen und Produkte: Die Swisscom Shops erfüllen strenge Anforderungen, um Menschen mit Einschränkung einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Zudem werden die Mitarbeitenden der Shops und Callcenter aufgefordert herauszufinden, welche speziellen Bedürfnisse ein Kunde mit einer bestimmten Einschränkung hat. Procap Schweiz bietet Swisscom Mitarbeitenden deshalb Schulungen zum Thema «Barrierefreiheit» an. Darüber hinaus optimiert Swisscom kontinuierlich den barrierefreien Zugang zu Shops und Callcentern. Sie bemüht sich, hör- und sehbehinderten Menschen attraktive Endgeräte anzubieten, und aktualisiert ihr Angebot an Geräten und Dienstleistungen. Beispiele hierfür sind Telefone (IP-Geräte oder Mobilgeräte), die an die Bedürfnisse von sehbehinderten oder älteren Menschen angepasst sind, oder die Vielzahl an Möglichkeiten, mit dem Kundenservice in Kontakt zu treten. Personen, die das Telefonbuch wegen einer körperlichen Einschränkung nicht nutzen können, sind berechtigt, sich über die Kurzwahlnummer 1145 ohne zusätzliche Kosten verbinden zu lassen. Swisscom erbringt diese Leistung aus freien Stücken im Rahmen ihrer Grundversorgung. Gehörlose können einen Transkriptionsdienst in Anspruch nehmen, der Telefongespräche zwischen Gehörlosen und Hörenden ermöglicht. Dieser Service, der in Zusammenarbeit mit der Stiftung Procom angeboten wird, ist ebenfalls Teil der Grundversorgung und kostenlos. Darüber hinaus unterstützt Swisscom die Apfelschule, die blinde oder sehbehinderte Menschen im Umgang mit dem Smartphone schult. Jeder Kunde von Swisscom, der einen solchen Kurs absolvieren will, erhält von Swisscom einen Bon im Wert von CHF 50. Alle genannten Produkte und Dienstleistungen werden von unterschiedlichen Partnerverbänden und -organisationen bewertet. Da diese Verbände und Organisationen in direktem Kontakt zu Menschen mit Einschränkung stehen, ist die Nützlichkeit und Qualität der Produkte und Dienstleistungen sichergestellt.
- Zugang zu Web und Applikationen: Swisscom will weiterhin einen barrierefreien Zugang zu den Internetseiten und ihren Applikationen gewährleisten. Durch die Erstellung von neuen Versionen und Updates hat sie bereits wichtige Vorgaben für die Erstellung barrierefreier Webinhalte gemäss den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.0 umgesetzt.
- Angebote für Menschen mit beschränkten finanziellen Mitteln: Menschen mit beschränkten finanziellen Mitteln unterstützt Swisscom durch drei unterschiedliche Angebote. Jugendliche unter 26 Jahren profitieren von einem vergünstigten Tarifplan. Für Jugendliche bis 18 Jahre sind die entsprechenden Abonnemente mit einer Kreditlimite versehen. Für Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren bietet Swisscom zusätzlich ein Prepaid-Abonnement an.