Netzneutralität
Swisscom hat 2014 zusammen mit weiteren Netzbetreibern sowie den Verbänden Suissedigital und asut einen Verhaltenskodex für ein offenes Internet ausgearbeitet. In der Schweiz sollen alle Nutzer Inhalte, Dienste, Anwendungen sowie Hard- und Software nach ihrer Wahl nutzen. Vorbehaltlich behördlicher Aufforderungen sperrt oder behindert Swisscom deshalb keinerlei Dienste und Anwendungen; die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit im Web bleibt uneingeschränkt erhalten. 2015 haben Suissedigital und asut eine unabhängige Schlichtungsstelle Netzneutralität eingerichtet. Nutzer, die der Meinung sind, ihr Anbieter verletze den Verhaltenskodex, können die Schlichtungsstelle Netzneutralität anrufen, sofern die vorgängigen Gespräche mit dem Netzbetreiber zu keiner Klärung geführt haben. Bislang hat die Schlichtungsstelle in keinem Fall eine Verletzung der Netzneutralität festgestellt.
Das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) enthält neu eine Bestimmung zur Gewährung der Netzneutralität. Die konkrete Umsetzung erfolgt in der dazugehörenden Verordnung (Fernmeldedienstverordnung, FDV), die aktuell seitens der Bundesverwaltung erarbeitet wird. Swisscom wird sich im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung bis am 25. März 2020 zum Vorschlag äussern können.