1 Grundsätze der Rechnungslegung
Grundlagen der Abschlusserstellung
Der vorliegende ungeprüfte konsolidierte Zwischenabschluss umfasst die Swisscom AG und alle ihre direkt und indirekt durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise kontrollierten Tochtergesellschaften (im Weiteren als Swisscom bezeichnet). Der konsolidierte Zwischenabschluss für die drei Monate, die am 31. März 2017 abgeschlossen wurden, wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard «IAS 34 Zwischenberichterstattung» erstellt und sollte in Verbindung mit der für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr erstellten konsolidierten Jahresrechnung gelesen werden. Der konsolidierte Zwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit den in der konsolidierten Jahresrechnung 2016 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung sowie den neu ab 1. Januar 2017 anwendbaren Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt.
Die Erstellung des konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen. Änderungen von Einschätzungen und Annahmen werden in der Berichtsperiode angepasst, in der sich die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen geändert haben.
Swisscom ist in Geschäftsbereichen tätig, in denen die Erbringung von Dienstleistungen keinen bedeutenden saisonalen oder zyklischen Schwankungen innerhalb des Geschäftsjahres unterliegt. Die Ertragssteuern werden basierend auf einer Schätzung des für das Gesamtjahr erwarteten Ertragssteuersatzes berechnet. Für den konsolidierten Zwischenabschluss wurde ein Währungsumrechnungskurs CHF/EUR von 1,07 als Stichtagskurs (31. Dezember 2016 CHF/EUR 1,074) und 1,069 als Durchschnittskurs (Vorjahr CHF/EUR 1,099) verwendet.
Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen
Ab 1. Januar 2017 wendet Swisscom verschiedene Änderungen der bestehenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen an, welche keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis oder die Finanzlage des Konzerns haben.