Berichterstattung: Prozess und Aufbau
Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht setzt die GRI-Grundsätze zur Berichterstattung um. Er ist nach der «umfassenden Option» der GRI Version 4 konzipiert und enthält daher zusätzlich zu den allgemeinen Standardangaben spezifische Standardangaben. Neu sind im Berichtsjahr zusätzlich die Empfehlungen des «SDG-Compass» berücksichtigt und umgesetzt worden. Der SDG-Compass ist ein gemeinsamer Leitfaden von GRI, WBCSD und UN Global Compact. Er bietet Leitlinien, um Beiträge von Firmen zu den SDGs sowie entsprechende Massnahmen zur Umsetzung und Offenlegung zu bestimmen.
Swisscom hat in den vergangenen Jahren eine klare Vorstellung darüber entwickelt, welche Themen ihrem direkten Umfeld angehören. Darüber hinaus werden Themen von den Anspruchsgruppen direkt zu Swisscom getragen oder stammen aus Erkenntnissen, die aktuellen Studien, Marktforschungen, Trendanalysen und Benchmark-Berichten entnommen sind. Die Themen sind in der Wesentlichkeitsmatrix zu finden.
Swisscom bezieht bei der Beurteilung und Bewertung der Wesentlichkeit ihrer Themen sowie bei der Festlegung strategischer Schwerpunkte ihre internen oder externen Anspruchsgruppen ein. Sie hat 2016 bei repräsentativen Stakeholdern eine Umfrage mit einer Rückmeldequote von 70% durchgeführt. Die Analyse der Rückmeldungen ist in der Einleitung, Einbezug der Stakeholder, erläutert. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalysen und die Rückmeldungen der Stakeholder tragen erheblich dazu bei, die CR-Strategie zu formulieren und thematische Schwerpunkte festzulegen. Sie bilden die Grundlage für die Berichterstattung.
Um die Themen dieser Berichterstattung entsprechend zu validieren, bindet Swisscom häufig Anspruchsgruppen ein. Im Berichtsjahr hat Swisscom zum Beispiel den Nachhaltigkeitsbericht durch interne Anspruchsgruppen überprüfen lassen.
Mit einigen Anspruchsgruppen vereinbart Swisscom bei Bedarf direkt entsprechende Prozesse und Abläufe. Beispielsweise informiert sie zusammen mit dem Bundesamt für Energie (BFE) über ihren Beitrag zur «Vorbildfunktion des Bundes im Energiebereich (VBE)». Ferner arbeitet sie mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) und dem WWF zusammen. Gemeinsam mit anderen Unternehmen der ICT-Branche und im Kontakt mit dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) leistet Swisscom zudem einen Beitrag zur Medienkompetenz in der Schweiz.
Swisscom hat im Berichtsjahr mit folgenden Anspruchsgruppen spezifische Kontakte unterhalten beziehungsweise Gespräche über Themen geführt, die Bestandteil des vorliegenden Berichts sind:
- Kunden: Umfragen unter anderem zur Kundenzufriedenheit (im Geschäftsbericht auf Seite 34 zu finden).
- Aktionäre und Fremdkapitalgeber: Gespräche über Finanzthemen (Umsatz, Dividende usw.) an der Generalversammlung vom 4. April 2017 oder an Roadshows (Finanzbericht). Swisscom stand ferner in Kontakt mit SRI-Fondsmanagern oder mit Kapitalgebern, so etwa zu Governance-Themen oder Finanzierungsfragen («Green Bonds»).
- Behörden: Kontakte mit Gemeindebehörden zur Frage von Antennen und Sendestationen (2017: 140 Dialoge; im Kapitel Arbeiten und Leben des Nachhaltigkeitsberichts auf Seite 41 zu finden), mit kantonalen Behörden (je einmal pro Kanton) und mit Parlamentariern (zweimal im Jahr) zu Themen wie Roaming, FTTH roll-out oder ICT-Umfeld.
- Lieferanten: Kommerzielle Kontaktpflege zu Lieferanten und weitere Kontakte im Rahmen der Self-Assessments und Audits (im Kapitel Faire Lieferkette des Nachhaltigkeitsberichts zu finden).
- Mitarbeitende und Personalvertretung: Swisscom trifft sich monatlich mit den Gewerkschaften und den zehn Personalvertretungen zu unterschiedlichen Themen, wie dies im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) paritätisch festgelegt ist. Zudem finden zwei Vollversammlungen pro Jahr statt. Ebenso erfolgen Ad-hoc-Meetings, die themenspezifisch und gemäss der Mitwirkungstabelle im GAV angesetzt sind (Erläuterungen in den Kapiteln über Mitarbeitende im Geschäftsbericht ab Seite 28 sowie im Kapitel Attraktive Arbeitgeberin im Nachhaltigkeitsbericht ab Seite 50).
- Partner und NGO: Zwei «Leadership-Dialoge» und Austausch mit Partnern im Rahmen einzelner Projekte.
Der Berichterstattungsprozess beinhaltet die Bearbeitung des Geschäfts- wie des Nachhaltigkeitsberichts. Beide Berichte unterliegen den gleichen internen Validierungsstufen. Sie werden durch die Disclosure-, Review- und Audit-Committees validiert, was die Qualität der Offenlegung sicherstellt. Der Nachhaltigkeitsbericht ist ferner extern verifiziert.