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2. Zwischenbericht 2019
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Table of contents for the 2. Zwischenbericht 2019 report

2. Zwischenbericht 2019
SchlüsselkennzahlenGeschäftsentwicklung
ZusammenfassungÄnderungen in der RechnungslegungEntwicklung der SegmenteAbschreibungen und nicht operative ErgebnisseGeldflüsseBilanzAusblick
Konsolidierter Zwischenabschluss
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung (ungeprüft)Konsolidierte Bilanz (ungeprüft)Konsolidierte Geldflussrechnung (ungeprüft)Konsolidierte Eigen­kapital­veränderungs­rechnung (ungeprüft)
Anhang zum Zwischenabschluss
Über diesen Bericht1 Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen2 Segmentinformationen3 Operative Kosten4 Dividende5 Finanzielle Verbindlichkeiten6 Leasingverhältnisse7 Finanzergebnis8 Operatives Nettoumlaufvermögen9 Immaterielle Vermögenswerte10 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Weitere Informationen
AktieninformationQuartalsübersicht 2018 und 2019Zukunftsbezogene Aussagen
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Über diesen Bericht

Allgemeine Angaben

Der Swisscom Konzern (im Weiteren als Swisscom bezeichnet) bietet Tele­kommuni­kations­dienst­leistungen an und ist zur Hauptsache in der Schweiz und in Italien tätig. Die ungeprüfte Konzernrechnung per 30. Juni 2019 umfasst die Swisscom AG als Muttergesellschaft und ihre Tochter­gesellschaften. Die Swisscom AG ist eine spezial­gesetzliche Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Ittigen bei Bern. Die Adresse lautet: Swisscom AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen. Swisscom ist an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Anzahl ausgegebener Aktien hat unverändert zum Vorjahr 51’801’943 Stück betragen. Die Aktien haben einen Nominalwert von CHF 1 und sind voll liberiert. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Mehrheitsaktionärin der Swisscom AG ist die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund). Der Bund muss gemäss geltendem Gesetz die kapital- und stimmen­mässige Mehrheit halten. Der Verwaltungsrat von Swisscom hat die Freigabe des vorliegenden konsolidierten Zwischenabschlusses am 14. August 2019 genehmigt. Bis zu diesem Datum fanden keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag statt.

Grundlagen der Abschlusserstellung

Der konsolidierte Zwischenabschluss für die sechs Monate, die am 30. Juni 2019 abgeschlossen wurden, wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard «IAS 34 Zwischen­berichterstattung» erstellt und sollte in Verbindung mit der für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr erstellten kon­solidierten Jahresrechnung gelesen werden. Der konsolidierte Zwischenabschluss wurde in Überein­stimmung mit den in der konsolidierten Jahresrechnung 2018 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung sowie den neu ab 1. Januar 2019 anwendbaren Änderungen in den Rechnungs­legungs­grund­sätzen erstellt.

Die Erstellung des konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen. Änderungen von Einschätzungen und Annahmen werden in der Berichtsperiode angepasst, in der sich die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen ge­ändert haben.

Swisscom ist in Geschäftsbereichen tätig, in denen die Erbringung von Dienstleistungen keinen bedeutenden saisonalen oder zyklischen Schwankungen innerhalb des Geschäftsjahres unterliegt. Die Ertragssteuern werden basierend auf einer Schätzung des für das Gesamtjahr er­warteten Ertragssteuersatzes berechnet. Für den konsolidierten Zwischenabschluss wurde ein Währungsumrechnungskurs CHF/EUR von 1,111 als Stichtagskurs (31. Dezember 2018 CHF/EUR 1,127) und 1,128 als Durchschnittskurs (Vorjahr CHF/EUR 1,167) ver­wendet.