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3. Zwischenbericht 2021
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Table of contents for the 3. Zwischenbericht 2021 report

3. Zwischenbericht 2021
SchlüsselkennzahlenGeschäftsentwicklung
ZusammenfassungEntwicklung der SegmenteAbschreibungen und nicht operative ErgebnisseGeldflüsseVermögenslageAusblick
Konsolidierter Zwischenabschluss
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung (ungeprüft)Konsolidierte Bilanz (ungeprüft)Konsolidierte Geldflussrechnung (ungeprüft)Konsolidierte Eigen­kapital­veränderungs­rechnung (ungeprüft)
Anhang zum Zwischenabschluss
Über diesen Bericht1 Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen2 Segmentinformationen3 Operative Kosten4 Dividende5 Finanzielle Verbindlichkeiten6 Finanzergebnis7 Operatives Nettoumlaufvermögen8 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten9 Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Alternative Performancekennzahlen
Überleitung der alternativen Performancekennzahlen
Weitere Informationen
AktieninformationQuartalsübersicht 2020 und 2021Zukunftsbezogene Aussagen
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9 Leistungsorientierte Vorsorgepläne

Die Mehrheit der Mitarbeitenden in der Schweiz ist durch den Swisscom Vorsorgeplan gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Der Vorsorgeplan wird durch die Stiftung comPlan durchgeführt. Der Stiftungsrat als oberstes Organ der Vorsorgeeinrichtung setzt sich paritätisch aus Vertretern der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers zusammen. Das Vorsorgereglement bildet zusammen mit den gesetzlichen Bestimmungen über die berufliche Vorsorge das formale Regelungswerk des Vorsorgeplans.

Der Stiftungsrat von comPlan hat im zweiten Quartal 2021 verschiedene Änderungen des Vorsorgeplans beschlossen. Im Wesentlichen beinhalten diese Änderungen eine Senkung der Umwandlungssätze, Kompensationsmassnahmen zur Abfederung der Rentenkürzungen sowie eine Reduktion von Anwartschaften für laufenden Ehegatten- und Partnerrenten. Die verschiedenen Massnahmen führten zu einem Ertrag von CHF 60 Mio., der im zweiten Quartal 2021 als Minderung des Vorsorgeaufwands erfasst wurde. Grundlage war eine Neu­bewertung der Nettoverpflichtung mit den bei Eintritt der Planänderung aktuellen Marktwerten des Vorsorgevermögens und den aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen mit Berücksichtigung der Risk-­Sharing-Eigenschaften.