8 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich in den ersten sechs Monaten 2022 wie folgt verändert:
In Mio. CHF |
Abbruch- und Instandstellungs- kosten |
Regulatorische und wettbewerbsrecht- liche Verfahren |
Stellenabbau |
Übrige |
Total |
|||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bestand am 1. Januar 2022 | 712 | 176 | 55 | 206 | 1’149 | |||||
Bildung Rückstellungen | – | 84 | – | 20 | 104 | |||||
Barwertanpassungen | 2 | 8 | – | – | 10 | |||||
Anpassungen über die Sachanlagen erfasst | (104) | – | – | – | (104) | |||||
Auflösung nicht beanspruchter Rückstellungen | – | – | (2) | (4) | (6) | |||||
Verwendung | (11) | – | (10) | (21) | (42) | |||||
Bestand am 30. Juni 2022 | 599 | 268 | 43 | 201 | 1’111 | |||||
Davon kurzfristige Rückstellungen | – | 72 | 37 | 76 | 185 | |||||
Davon langfristige Rückstellungen | 599 | 196 | 6 | 125 | 926 |
Swisscom erbringt gemäss dem revidierten Fernmeldegesetz Zugangsdienste (inkl. Interkonnektion) für andere Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Schweiz. In den vergangenen Jahren verlangten mehrere Anbieterinnen von Fernmeldediensten bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) die Senkung der ihnen von Swisscom in Rechnung gestellten Preise. Die Verfahren für die Festsetzung der Zugangspreise für die Jahre 2013 und später sind vor der ComCom noch hängig. Zudem hängig ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Verzinsung von Rückforderungen aus Zugangsverfahren, die sich am Weighted Average Cost of Capital (WACC) orientieren soll.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat in der Vergangenheit verschiedene Untersuchungen gegen Swisscom eröffnet. Im April 2013 eröffnete die Weko gegen Swisscom eine Untersuchung gemäss Kartellgesetz, welche die Übertragung von Sport im Pay-TV betrifft. Im Mai 2016 verfügte die Weko in diesem Verfahren eine Sanktion von CHF 72 Mio. gegen Swisscom. Swisscom legte diese Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht ein. Im Juni 2022 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Verfügung der Weko weitgehend und sanktionierte Swisscom mit einer Busse von CHF 72 Mio. Die Busse wird von Swisscom im dritten Quartal 2022 bezahlt. Swisscom hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen. Weiter hängig sind zudem die Beschwerden beim Bundesgericht gegen die Verfügungen der Weko im Zusammenhang mit der Ausschreibung eines Firmennetzwerks der Post sowie der vorsorglichen Massnahmen betreffend der Glasfaserausbau von Swisscom. Im Falle einer rechtskräftigen Feststellung eines Marktmissbrauchs könnten gegen Swisscom zivilrechtliche Forderungen gestellt werden.
Swisscom bildete in der Vergangenheit auf der Grundlage von rechtlichen Beurteilungen Rückstellungen für regulatorische und wettbewerbsrechtliche Verfahren. Aufgrund der Neubeurteilung dieser Verfahren wurden im ersten Halbjahr 2022 Rückstellungen von CHF 84 Mio. gebildet und Barwertanpassungen von CHF 8 Mio. erfasst. Allfällige Zahlungen sind abhängig vom Zeitpunkt des Eintreffens der rechtskräftigen Verfügungen und Entscheide und könnten innerhalb von fünf Jahren erfolgen.
Eventualverbindlichkeiten für regulatorische und wettbewerbsrechtliche Verfahren
Bei den übrigen in der konsolidierten Jahresrechnung 2021 erläuterten Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit regulatorischen und wettbewerbsrechtlichen Verfahren kommt Swisscom zum Schluss, dass ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich ist und hat deshalb im Konzernabschluss per 30. Juni 2022 unverändert keine Rückstellungen erfasst.