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2. Zwischenbericht 2020
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Table of contents for the 2. Zwischenbericht 2020 report

2. Zwischenbericht 2020
SchlüsselkennzahlenGeschäftsentwicklung
ZusammenfassungEntwicklung der SegmenteAbschreibungen und nicht operative ErgebnisseGeldflüsseVermögenslageAusblick
Konsolidierter Zwischenabschluss
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung (ungeprüft)Konsolidierte Bilanz (ungeprüft)Konsolidierte Geldflussrechnung (ungeprüft)Konsolidierte Eigen­kapital­veränderungs­rechnung (ungeprüft)
Anhang zum Zwischenabschluss
Über diesen Bericht1 Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen2 Segmentinformationen3 Operative Kosten4 Dividende5 Finanzielle Verbindlichkeiten6 Finanzergebnis7 Operatives Nettoumlaufvermögen8 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Alternative Performancekennzahlen
Überleitung der alternativen Performancekennzahlen
Weitere Informationen
AktieninformationQuartalsübersicht 2019 und 2020Zukunftsbezogene Aussagen
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8 Rückstellungen und Eventual­verbindlich­keiten

Rückstellungen


In Mio. CHF
  Abbruch- und
Instandstellungs-
kosten
  Regulatorische und
wettbewerbsrecht-
liche Verfahren
 

Stellenabbau
 

Übrige
 

Total
Bestand am 1. Januar 2020   680   206   91   157   1’134
Bildung Rückstellungen   7   6   –   21   34
Barwertanpassungen   21   31   –   –   52
Auflösung nicht beanspruchter Rückstellungen   –   –   (1)   (3)   (4)
Verwendung   (4)   –   (14)   (15)   (33)
Bestand am 30. Juni 2020   704   243   76   160   1’183
Davon kurzfristige Rückstellungen   –   –   72   78   150
Davon langfristige Rückstellungen   704   243   4   82   1’033

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat Swisscom 2009 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei ADSL-Diensten in der Zeit bis 2007 mit einem Betrag von CHF 220 Mio. sanktioniert. Swisscom hat die Sanktion vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2015 den Weko-Entscheid grundsätzlich bestätigt und die von der Weko gegen Swisscom verhängte Sanktion von CHF 220 Mio. auf CHF 186 Mio. reduziert. Swisscom hielt die Sanktion für nicht gerechtfertigt und hat beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Im Dezember 2019 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom letztinstanzlich abgewiesen und die Sanktion von CHF 186 Mio. bestätigt. Als Folge der rechtskräftigen Fest­stellung des Marktmissbrauchs wurden im zweiten Quartal 2020 zivilrechtliche Forderungen von Anbieterinnen von Fernmeldediensten gestellt. Auf der Grundlage von rechtlichen Beurteilungen hat Swisscom in der Vergangenheit Rückstellungen für allfällige zivilrechtliche Forderungen gebildet. Aufgrund einer Neubeurteilung der Zinseffekte wurden im zweiten Quartal 2020 auf diesen Rückstellungen Barwertanpassungen von CHF 31 Mio. erfasst. Allfällige Zahlungen sind abhängig vom Zeitpunkt des Eintreffens der rechtskräftigen Ver­fügungen und Entscheide und könnten innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Eventual­verbindlich­keiten für regulatorische und wettbewerbsrechtliche Verfahren

Bei den in der konsolidierten Jahresrechnung 2019 erläuterten Eventual­verbindlich­keiten im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Verfahren kommt Swisscom zum Schluss, dass ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich ist und hat deshalb im Konzernabschluss per 30. Juni 2020 unverändert keine Rückstellungen erfasst.