8 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Rückstellungen
In Mio. CHF |
Abbruch- und Instandstellungs- kosten |
Regulatorische und wettbewerbsrecht- liche Verfahren |
Stellenabbau |
Übrige |
Total |
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Bestand am 1. Januar 2020 | 680 | 206 | 91 | 157 | 1’134 | |||||
Bildung Rückstellungen | 7 | 6 | – | 21 | 34 | |||||
Barwertanpassungen | 21 | 31 | – | – | 52 | |||||
Auflösung nicht beanspruchter Rückstellungen | – | – | (1) | (3) | (4) | |||||
Verwendung | (4) | – | (14) | (15) | (33) | |||||
Bestand am 30. Juni 2020 | 704 | 243 | 76 | 160 | 1’183 | |||||
Davon kurzfristige Rückstellungen | – | – | 72 | 78 | 150 | |||||
Davon langfristige Rückstellungen | 704 | 243 | 4 | 82 | 1’033 |
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat Swisscom 2009 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei ADSL-Diensten in der Zeit bis 2007 mit einem Betrag von CHF 220 Mio. sanktioniert. Swisscom hat die Sanktion vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2015 den Weko-Entscheid grundsätzlich bestätigt und die von der Weko gegen Swisscom verhängte Sanktion von CHF 220 Mio. auf CHF 186 Mio. reduziert. Swisscom hielt die Sanktion für nicht gerechtfertigt und hat beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Im Dezember 2019 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom letztinstanzlich abgewiesen und die Sanktion von CHF 186 Mio. bestätigt. Als Folge der rechtskräftigen Feststellung des Marktmissbrauchs wurden im zweiten Quartal 2020 zivilrechtliche Forderungen von Anbieterinnen von Fernmeldediensten gestellt. Auf der Grundlage von rechtlichen Beurteilungen hat Swisscom in der Vergangenheit Rückstellungen für allfällige zivilrechtliche Forderungen gebildet. Aufgrund einer Neubeurteilung der Zinseffekte wurden im zweiten Quartal 2020 auf diesen Rückstellungen Barwertanpassungen von CHF 31 Mio. erfasst. Allfällige Zahlungen sind abhängig vom Zeitpunkt des Eintreffens der rechtskräftigen Verfügungen und Entscheide und könnten innerhalb von fünf Jahren erfolgen.
Eventualverbindlichkeiten für regulatorische und wettbewerbsrechtliche Verfahren
Bei den in der konsolidierten Jahresrechnung 2019 erläuterten Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Verfahren kommt Swisscom zum Schluss, dass ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich ist und hat deshalb im Konzernabschluss per 30. Juni 2020 unverändert keine Rückstellungen erfasst.