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3. Zwischenbericht 2019
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Table of contents for the 3. Zwischenbericht 2019 report

3. Zwischenbericht 2019
SchlüsselkennzahlenGeschäftsentwicklung
ZusammenfassungÄnderungen in der RechnungslegungEntwicklung der SegmenteAbschreibungen und nicht operative ErgebnisseGeldflüsseBilanzAusblick
Konsolidierter Zwischenabschluss
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung (ungeprüft)Konsolidierte Bilanz (ungeprüft)Konsolidierte Geldflussrechnung (ungeprüft)Konsolidierte Eigen­kapital­veränderungs­rechnung (ungeprüft)
Anhang zum Zwischenabschluss
Über diesen Bericht1 Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen2 Segmentinformationen3 Operative Kosten4 Dividende5 Finanzielle Verbindlichkeiten6 Leasingverhältnisse7 Finanzergebnis8 Operatives Nettoumlaufvermögen9 Immaterielle Vermögenswerte10 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten11 Ertragssteuern
Weitere Informationen
AktieninformationQuartalsübersicht 2018 und 2019Zukunftsbezogene Aussagen
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11 Ertragssteuern

Der anwendbare Ertragssteuersatz, der zur folgenden Analyse des Ertragssteueraufwands dient, ist der mit dem Ergebnis gewichtete durchschnittliche Ertragssteuersatz der operativen Konzerngesellschaften in der Schweiz: Der anwendbare Ertragssteuersatz beträgt 20.2% (Geschäftsjahr 2018 20.4%).

In Mio. CHF   1.1.–30.9.2019   1.1.–30.9.2018
Ergebnis vor Ertragssteuern   1’411   1’518
Anwendbarer Ertragssteuersatz   20,2%   20,4%
Ertragssteueraufwand zum anwendbaren Ertragssteuersatz   285   310
         
Überleitungs auf den ausgewiesenen Ertragssteueraufwand        
Effekt aus Steuersatzänderungen auf latenten Ertragsteuern   (62)   –
Effekt übrige   7   (5)
Total Ertragssteueraufwand   230   305
         
Effektiver Ertragssteuersatz   16,3%   20,1%

Auf den 1. Januar 2020 treten verschiedene Gesetzesänderungen betreffend der Unternehmensbesteuerung in Kraft. Ein Kernelement ist die Abschaffung von verschiedenen Steuerprivilegien für Unternehmen, wie die privilegierte Gewinnbesteuerung von Holdinggesellschaften. Im Gegenzug senken die meisten Kantone die Gewinnsteuersätze. Befristete Übergangsregelungen dämpfen zusätzlich die finanziellen Auswirkungen. Gesetzesänderungen, Steuersatzsenkungen und Übergangsregelungen führen in der Swisscom Konzernrechnung für das Gesamtjahr 2019 zu positiven Steuereffekten von rund CHF 260 Mio. Diese Effekte fallen durch zeitlich unterschiedliche kantonale Gesetzgebungsprozesse und Massnahmen im Rahmen der Übergangsregelungen verteilt über mehrere Quartale an. Bis September 2019 wurden CHF 62 Mio. ergebniswirksam verbucht. Der Restbetrag von rund CHF 200 Mio. wird voraussichtlich im vierten Quartal 2019 anfallen. Diese Steuereffekte resultieren zum einen aus der Umbewertung bestehender latenter Ertragssteuerschulden bedingt durch Steuersatzanpassungen und zum anderen aus Bewertungsanpassungen im Rahmen der Übergangsregelung zur ordentlichen Gewinnbesteuerung der Holdinggesellschaft. Die latenten Steuereffekte in der Konzernrechnung 2019 haben keine Auswirkungen auf die Höhe der aktuellen Steuerzahlungen. Ab dem Geschäftsjahr 2020 rechnet Swisscom auf Basis der bereits beschlossen und der noch geplanten Steuersatzsenkungen mit einer Abnahme des durchschnittlichen Konzernsteuersatzes um 1,5% auf 19,5%