8 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich in den ersten sechs Monaten 2023 wie folgt verändert:
In Mio. CHF |
Abbruch- und Instandstellungs- kosten |
Regulatorische und wettbewerbsrecht- liche Verfahren |
Stellenabbau |
Übrige |
Total |
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Bestand am 1. Januar 2023 | 658 | 283 | 31 | 187 | 1’159 | |||||
Bildung Rückstellungen | – | 13 | – | 35 | 48 | |||||
Anpassungen über die Sachanlagen erfasst | 87 | – | – | – | 87 | |||||
Zinsen und Barwertanpassungen | 7 | (2) | – | – | 5 | |||||
Auflösung nicht beanspruchter Rückstellungen | – | (20) | – | (6) | (26) | |||||
Verwendung | (12) | – | (7) | (15) | (34) | |||||
Bestand am 30. Juni 2023 | 740 | 274 | 24 | 201 | 1’239 | |||||
Davon kurzfristige Rückstellungen | – | 62 | 20 | 72 | 154 | |||||
Davon langfristige Rückstellungen | 740 | 212 | 4 | 129 | 1’085 |
Swisscom erbringt gemäss dem Fernmeldegesetz Zugangsdienste (inkl. Interkonnektion) für andere Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Schweiz. In den vergangenen Jahren verlangten mehrere Anbieterinnen von Fernmeldediensten bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) die Senkung der ihnen von Swisscom in Rechnung gestellten Preise für regulierte Netzzugangsdienste. Zudem hat die Wettbewerbskommission (Weko) in der Vergangenheit verschiedene Untersuchungen gegen Swisscom eröffnet.
Swisscom bildete in der Vergangenheit auf der Grundlage von rechtlichen Beurteilungen Rückstellungen für regulatorische und wettbewerbsrechtliche Verfahren. Aufgrund der Neubeurteilung dieser Verfahren wurden im ersten Halbjahr 2023 Rückstellungen von CHF 10 Mio. gebildet und CHF 20 Mio. aufgelöst. Allfällige Zahlungen sind abhängig vom Zeitpunkt des Eintreffens der rechtskräftigen Verfügungen und Entscheide und könnten innerhalb von fünf Jahren erfolgen.
Eventualverbindlichkeiten für regulatorische und wettbewerbsrechtliche Verfahren
Bei den in der konsolidierten Jahresrechnung 2022 erläuterten Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit regulatorischen und wettbewerbsrechtlichen Verfahren kommt Swisscom zum Schluss, dass ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich ist und hat deshalb im Konzernabschluss per 30. Juni 2023 unverändert keine Rückstellungen erfasst.