1 Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen
Ab 1. Januar 2019 wendet Swisscom verschiedene Änderungen der bestehenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen an, welche mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis oder die Finanzlage des Konzerns haben.
IFRS 16 «Leasingverhältnisse»
IFRS 16 (gültig ab 1. Januar 2019) ersetzt IAS 17, IFRIC 4 und SIC 27 und legt die Prinzipien über Ansatz, Bewertung und Offenlegung von Leasingverhältnissen fest. Für den Leasingnehmer sieht IFRS 16 ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer erfasst in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die künftig vorzunehmenden Leasingzahlungen sowie ein Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert. In der Erfolgsrechnung werden künftig Abschreibungen und Zinsen anstelle von Mietaufwand erfasst. Das führt zu einem wesentlichen Anstieg des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen und Wertminderungen. In der Geldflussrechnung reduziert der Amortisationsanteil aus den neu bilanzierten Leasingverhältnissen die Geldflüsse aus Finanzierungstätigkeit und nicht mehr den Geldfluss aus Geschäftstätigkeit. Die Zinszahlungen werden weiterhin als Geldfluss aus Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnissen. Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von den bisherigen Bestimmungen in IAS 17.
Swisscom hat für die erstmalige Anwendung von IFRS 16 den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Aus Vereinfachungsgründen wurde auf eine Neubeurteilung verzichtet, ob ein Vertrag per 1. Januar 2019 ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Die in Erläuterung 2.3 des Geschäftsberichts 2018 ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen enthalten zum Grossteil Leasingzahlungen aus der Anmiete von Betriebs- und Bürogebäuden sowie von Antennen-Standorten. Der Barwert der Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating-Leasingverhältnissen wird als Leasingverbindlichkeit bilanziert. Die korrespondierenden Nutzungsrechte werden in Höhe der Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Die Überleitung der Zahlungsverpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen per 31. Dezember 2018 zum erstmaligen Ansatz per 1. Januar 2019 stellt sich wie folgt dar:
In Millionen CHF | 1.1.2019 | |
---|---|---|
Verpflichtungen aus Operating Leasing per 31. Dezember 2018 | 1’298 | |
Bisher nicht berücksichtigte Leasingverträge und Optionen | 107 | |
Diskontierung | (86) | |
Buchwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing per 31. Dezember 2018 | 384 | |
Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019 | 1’703 |
Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes per 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 0,6%. Die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf die Bilanz per 1. Januar 2019 setzen sich wie folgt zusammen:
In Mio. CHF |
31.12.2018 |
Anwendung IFRS 16 |
1.1.2019 |
|||
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Sachanlagen | 10’894 | (281) | 10’613 | |||
Immaterielle Vermögenswerte | 1’858 | (88) | 1’770 | |||
Nutzungsrechte | – | 1’688 | 1’688 | |||
Übrige finanzielle Vermögenswerte | 421 | 78 | 499 | |||
Übrige Vermögenswerte | 9’413 | – | 9’413 | |||
Total Vermögenswerte | 22’586 | 1’397 | 23’983 | |||
Finanzielle Verbindlichkeiten | 8’167 | (306) | 7’861 | |||
Leasingverbindlichkeiten | – | 1’703 | 1’703 | |||
Übrige Verbindlichkeiten | 6’211 | – | 6’211 | |||
Total Verbindlichkeiten | 14’378 | 1’397 | 15’775 | |||
Total Eigenkapital | 8’208 | – | 8’208 | |||
Total Verbindlichkeiten und Eigenkapital | 22’586 | 1’397 | 23’983 |
Aus der Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 werden zusätzliche Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von CHF 1’319 Mio. angesetzt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Die Umstellung auf IFRS 16 hat keine Auswirkungen auf das Eigenkapital per 1. Januar 2019. Bezogen auf das Geschäftsjahr 2018 hätte die Anwendung von IFRS 16 zu einer Erhöhung des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen (EBITDA) um rund CHF 0,2 Mrd. und zu höheren Abschreibungen und Zinsaufwendungen von zusammen rund CHF 0,2 Mrd. geführt. Zusätzlich werden als Folge des Wegfalls von SIC 27 bisher nicht bilanzierte übrige finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von USD 79 Mio. (CHF 78 Mio.) angesetzt. Die italienische Tochtergesellschaft Fastweb bezieht verschiedene Zugangsdienste von anderen Festnetzbetreibern zur Nutzung der Anschlussleitungen zum Endkunden. Ein Teil dieser Zugangsdienste klassifiziert nach IFRS 16 neu als Leasingverhältnis. Der Wert der einzelnen Anschlussleitung erfüllt die Kriterien als Vermögenswert von geringem Wert. Swisscom wendet für diese Leasingverhältnisse die Ausnahmebestimmung von IFRS 16 an. Entsprechend werden für diese Zugangsdienste keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Die Kosten der Zugangsdienste werden weiterhin als operativer Aufwand erfasst.