Berichterstattung: Prozess und Aufbau
Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht setzt die GRI-Grundsätze zur Berichterstattung um. Er enthält daher zusätzlich zu den allgemeinen Standardangaben spezifische GRI-Standardangaben. Die Empfehlungen des «SDG-Compass» sind erneut berücksichtigt und umgesetzt worden. Der SDG-Compass ist ein gemeinsamer Leitfaden von GRI, WBCSD und UN Global Compact. Er bietet Leitlinien, um Beiträge von Firmen zu den SDGs sowie entsprechende Massnahmen zur Umsetzung und Offenlegung zu bestimmen. Zusätzlich hat Swisscom die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TFCD) so weit möglich berücksichtigt, im Kapitel über Energieeffizienz und Klimaschutz sowie im Klimabericht.
Swisscom hat in den vergangenen Jahren eine klare Vorstellung entwickelt, welche Themen ihrem direkten Umfeld angehören. Darüber hinaus tragen Anspruchsgruppen Themen direkt an Swisscom heran. Wir nutzen auch Erkenntnisse, die aus aktuellen Studien, Marktforschungen, Trendanalysen und Benchmark-Berichten stammen. Die Themen sind in der Wesentlichkeitsmatrix zu finden.
Swisscom bezieht ihre internen oder externen Anspruchsgruppen ein, um zu beurteilen, wie wesentlich ihre Themen von ihnen beurteilt und bewertet werden und um die strategischen Schwerpunkte festzulegen. Sie führt seit drei Jahren eine Umfrage bei repräsentativen Stakeholdern durch, wobei die Rücklaufquoten zwischen 70% und über 90% betragen. Sie führt neu eine vertiefte Umfrage spezifisch für Umweltthemen durch. Die Analyse der Rückmeldungen ist in der Einleitung, Einbezug der Stakeholder, erläutert. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalysen und die Rückmeldungen der Stakeholder tragen erheblich dazu bei, die CR-Strategie zu formulieren und thematische Schwerpunkte festzulegen. Sie bilden die Grundlage für die Berichterstattung.
Um die Themen ihrer Berichterstattung entsprechend zu validieren, bindet Swisscom häufig Anspruchsgruppen ein. Im Berichtsjahr 2018 hat Swisscom z.B. den Nachhaltigkeitsbericht durch interne Anspruchsgruppen überprüfen lassen. Zudem hat sie einen externen Partner für die Prüfung der Managementansätze beigezogen.
Mit einigen Anspruchsgruppen vereinbart Swisscom bei Bedarf direkt entsprechende Prozesse und Abläufe. Beispielsweise informiert sie zusammen mit dem Bundesamt für Energie (BFE) über ihren Beitrag zur «Vorbildfunktion des Bundes im Energiebereich (VBE)». Ferner arbeitet sie mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) und dem WWF zusammen. Gemeinsam mit anderen Unternehmen der ICT-Branche und im Kontakt mit dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) leistet Swisscom zudem einen Beitrag zur Medienkompetenz in der Schweiz.
Swisscom hat im Berichtsjahr 2018 mit folgenden Anspruchsgruppen spezifische Kontakte unterhalten bzw. Gespräche über Themen geführt, die Bestandteil des vorliegenden Berichts sind:
- Kunden: Umfragen unter anderem zur Kundenzufriedenheit (Geschäftsbericht, Seite 35).
- Aktionäre und Fremdkapitalgeber: Gespräche über Finanzthemen (Umsatz, Dividende usw.) an der Generalversammlung vom 6. April 2018 oder an Roadshows (Finanzbericht). Swisscom stand ferner in Kontakt mit SRI-Fondsmanagern oder mit Kapitalgebern, so etwa zu Governance-Themen oder Finanzierungsfragen («Green Bonds»).
- Behörden: Dialoge mit Gemeindebehörden zur Frage von Antennen und Sendestationen (2018: 300 Dialoge; siehe Nachhaltigkeitsbericht, Seite 45), mit kantonalen Behörden (je einmal pro Kanton) und mit Parlamentariern (zweimal im Jahr) zu Themen wie Roaming, FTTH roll-out oder ICT-Umfeld.
- Lieferanten: Kommerzielle Kontaktpflege zu Lieferanten und weitere Kontakte im Rahmen der Self-Assessments und Audits (im Kapitel Faire Lieferkette des Nachhaltigkeitsberichts zu finden).
- Mitarbeitende und Personalvertretung: Swisscom trifft sich monatlich mit den Gewerkschaften und den sieben Personalvertretungen zu unterschiedlichen Themen, wie dies im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) paritätisch festgelegt oder im Mitwirkungsgesetz vorgeschrieben ist. Zudem finden jährlich zwei Vollversammlungen der Personalvertretungen statt. Ebenso erfolgen Ad hoc-Meetings, die themenspezifisch und gemäss der Mitwirkungstabelle im GAV angesetzt sind (siehe Geschäftsbericht, Seite 27 sowie Nachhaltigkeitsbericht, Seite 79).
- Partner und NGO: Im Berichtsjahr 2018 haben zwei «Leadership-Dialoge» und der Austausch mit Partnern im Rahmen einzelner Projekte stattgefunden.
Der Berichterstattungsprozess umfasst die Unternehmensbroschüre, den Geschäftsbericht, den Nachhaltigkeitsbericht und den Klimabericht. Der Geschäftsbericht sowie der Nachhaltigkeitsbericht unterliegen denselben internen Validierungsstufen. Sie werden durch die Disclosure-, Review- und Audit-Committees validiert, was die Qualität der Offenlegung sicherstellt. Der Nachhaltigkeitsbericht sowie der Klimabericht sind zudem extern verifiziert.