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Geschäftsbericht 2024
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Table of contents for the Geschäftsbericht 2024 report

Geschäftsbericht
AktionärsbriefEinleitung
Highlights 2024SchlüsselkennzahlenGeschäftsübersicht
Lagebericht
Strategie und Umfeld
Finanzielle Ziele und Zielerreichung 2024Wirtschaftliches UmfeldRechtliches UmfeldMarkt für Telekommunikation und ITKonzernziele und KonzernstrategieÜbernahme Vodafone Italia
Infrastruktur
Infrastruktur in der SchweizInfrastruktur in Italien
Mitarbeitende
Mitarbeitende in der SchweizMitarbeitende in Italien
Marken, Produkte und Dienstleistungen
Marken von SwisscomProdukte und Dienstleistungen in der SchweizProdukte und Dienstleistungen in ItalienKundenzufriedenheit
Innovation und Entwicklung
Innovation als wichtiger Treiber des UnternehmenserfolgsThemenschwerpunkte Innovation
Geschäftsentwicklung
Alternative PerformancekennzahlenZusammenfassungEntwicklung der SegmenteAbschreibungen und nicht operative ErgebnisseErtragssteuernGeldflüsseInvestitionenVermögenslageWertschöpfungsrechnungFinanzieller Ausblick
Kapitalmarkt
Swisscom AktieAusschüttungspolitikKreditratings und FinanzierungWertorientierte Unternehmenssteuerung
Risiken
RisikosituationRisikofaktoren
Bericht über nichtfinanzielle Belange
Allgemeine Informationen
Über diesen BerichtNachhaltigkeitsstrategieGovernanceGeschäftsmodellIdentifikation der wesentlichen nichtfinanziellen Belange
Umweltbelange
KlimaschutzEnergieeffizienzKreislaufwirtschaftKlimarisiken und Klimachancen (Task Force on Climate-related Financial Disclosures TCFD)
Arbeitnehmerbelange
Arbeitsmarktfähigkeit und WeiterbildungDiversität und Chancengleichheit
Sozialbelange
Datenschutz und DatensicherheitNetzzugangJugendmedienschutz und Medienkompetenz
Achtung der Menschenrechte
Faire Lieferkette
Bekämpfung von Korruption
Ethisches Verhalten
Corporate Governance und Vergütungsbericht
Corporate Governance
1 Grundsätze2 Konzernstruktur und Aktionariat3 Kapitalstruktur4 Verwaltungsrat5 Konzernleitung6 Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen7 Mitwirkungsrechte Aktionäre8 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen9 Revisionsstelle10 Informationspolitik11 Finanzkalender12 Handelssperrzeiten
Brief der Vorsitzenden des VergütungsausschussesVergütungsbericht
1 Governance2 Vergütung des Verwaltungsrats3 Vergütung der Konzernleitung4 Sonstige Vergütungen (geprüft)5 Tätigkeiten bei anderen Unternehmen (geprüft)6 Vertretung der Geschlechter (geprüft)Bericht der Revisionsstelle
Konzernrechnung
Konsolidierte Gesamt­ergebnisrechnungKonsolidierte BilanzKonsolidierte GeldflussrechnungKonsolidierte EigenkapitalveränderungsrechnungAnhang der Konzernrechnung
Allgemeine Informationen und Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen1 Operative Leistung2 Kapital- und Finanzrisikomanagement3 Operative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten4 Mitarbeitende5 Konsolidierungskreis6 Übrige Angaben
Bericht der Revisionsstelle
Weitere Informationen
Jahresrechnung Swisscom AG
Allgemeine AngabenErfolgsrechnungBilanzWeitere AngabenAntrag über die Verwendung des Bilanzgewinns
Swisscom Konzern Fünfjahresübersicht
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12 Handelssperrzeiten

Swisscom legt für den Handel mit Swisscom Effekten durch Ver­wal­tungs­rat, Konzernleitung und Mit­ar­bei­ten­de (im Folgenden einheitlich als «Mit­ar­bei­ten­de» bezeichnet) ordentliche und bei Bedarf ausserordentliche Handelssperrzeiten fest. Zuständig ist die interne Clearingstelle, die sich aus dem CFO, dem Head of Investor Relations und einer Fachperson aus dem Konzernrechtsdienst zusammensetzt. Die vier ordentlichen Handelssperrzeiten vor der Bekanntgabe der Un­ter­neh­menszahlen richten sich an alle Mit­ar­bei­ten­den, die von den unveröffentlichten Un­ter­neh­menszahlen Kenntnis erhalten. Die Clearingstelle führt eine entsprechende Insiderliste. Trifft die Clearingstelle keine anderen Anordnungen, dauern die ordentlichen Sperr­zeiten rund vier Wochen und enden jeweils 24 Stunden nach der öffentlichen Publikation der Un­ter­neh­mens­zahlen. Die Clearingstelle informiert die Betroffenen jährlich im Voraus sowie vor Beginn einer jeden Handelssperrzeit per E-Mail über anstehende Handelssperrzeiten. Die Daten sind zudem im Intranet zugänglich.

Ausserordentliche Handelssperrzeiten werden von der Clearingstelle bei Vorliegen anderer unveröffentlichter kursrelevanter Informationen ad hoc angeordnet. Sie gelten für Personen, die über das entsprechende Insiderwissen verfügen. Die Clearingstelle führt entsprechende Insiderlisten. Die Handelssperrzeiten dauern während des von der Clearingstelle festgelegten Zeitraums. Sie enden 24 Stunden nach der öffentlichen Publikation der kurs­relevanten Information oder auf Anordnung der Clearingstelle. Die Clearingstelle informiert die Mit­ar­bei­ten­den per E-Mail über die Anordnung der Handelssperrzeiten.

Die Clearingstelle entscheidet bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall über Ausnahmen von den ordentlichen und ausserordentlichen Handelssperrzeiten. Im Berichtsjahr sind keine Ausnahmen gewährt worden.