2 Vergütung des Verwaltungsrats
2.1 Grundsätze
Das Vergütungssystem für die Verwaltungsratsmitglieder ist darauf angelegt, erfahrene und motivierte Personen für die Wahrnehmung einer Verwaltungsratsfunktion zu gewinnen und zu halten. Es zielt zudem darauf ab, die Interessen der Verwaltungsratsmitglieder auf diejenigen der Aktionäre auszurichten. Die Vergütung trägt der Tätigkeit und Verantwortung der Verwaltungsratsmitglieder Rechnung. Die Grundsätze über die Vergütung des Verwaltungsrats und die Zuteilung der Beteiligungspapiere sind in den Ziffern 6.4 und 8.1 der Statuten festgelegt.
Siehe unter www.swisscom.ch/grundsaetzeDie Vergütung besteht aus einem funktionsabhängigen, fixen Verwaltungsratshonorar (bestehend aus einem Basishonorar und Funktionszulagen), den gesetzlichen bzw. reglementarischen Arbeitgeberbeiträgen an die Sozialversicherungen und die berufliche Vorsorge sowie allenfalls Zusatzleistungen. Die Teilnahme an den Sitzungen wird nicht zusätzlich entschädigt. Es wird kein variabler Erfolgsanteil entrichtet. Die Verwaltungsratsmitglieder sind verpflichtet, einen Teil ihres Honorars in Aktien zu beziehen und die Vorgaben zum Mindestaktienbesitz einzuhalten. Damit sind sie direkt an der finanziellen Wertentwicklung der Swisscom Aktie beteiligt.
Die Vergütung wird in der Regel jährlich im Dezember für das Folgejahr auf ihre Angemessenheit überprüft. Im Dezember 2021 hat der Verwaltungsrat die Vergütung überprüft und im Rahmen eines Ermessensentscheids als angemessen beurteilt. Er verglich die Vergütung mit anderen börsenkotierten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die wie Swisscom schweizerischen und ausländischen gesetzlichen Anforderungen – einschliesslich umfassender persönlicher Haftung – unterstehen. Als Vergleichsmassstab dienten die Vergütungen von Compagnie Financière Richemont, Geberit, Givaudan, Logitech, Lonza, SGS und Sika. Zur Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung zog der Verwaltungsrat keine externen Berater bei.