Grundversorgung
Wir erbringen die Telekommunikationsgrundversorgung für die Schweiz und führen diese gemäss der aktuellen Grundversorgungskonzession aus. Wir sichern dadurch die flächendeckende Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit einem Netzzugang sowie einem Basisangebot. Diese Versorgung umfasst in erster Linie die Sprachtelefonie sowie den Breitband-Internetzugang. Die garantierte Mindestübertragungsgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang beträgt seit 2020 10 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload. Im Rahmen der Grundversorgungspflicht unterhalten wir ausserdem besondere Dienste für Personen mit Beeinträchtigung (siehe Kapitel «Barrierefreiheit»).
Die geltenden Bestimmungen zur Grundversorgung wurden überarbeitet und die revidierte Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) wird per 1. Januar 2024 zusammen mit der neuen Grundversorgungskonzession in Kraft gesetzt werden. Die neue Grundversorgung sieht insbesondere eine signifikante Erhöhung der Mindestbandbreite auf 80 Mbit/s Download vor. Wir haben uns im Rahmen der Vernehmlassung dazu eingebracht.
Die Erhöhung der Mindestbandbreite in der Grundversorgung steht auch im Kontext der politischen Debatte nach leistungsfähigen Netzen, für alle, möglichst erschwinglich und verfügbar. Dazu wurden im Parlament Vorstösse eingereicht. Die Standesinitiative des Kantons Tessin ist im Parlament aktuell sistiert. Diese fordert ein flächendeckendes Hochbreitbandnetz. Die KVF-N hat im Frühling 2021 das Postulat «Hochbreitbandstrategie des Bundes» (Postulatsbericht 21.3461) verabschiedet, welches die Fragen rund um den künftigen Netzausbau und dessen Finanzierung vertiefen und eine zielgerichtete Umsetzung einer Hochbreitbandinfrastruktur in der Schweiz aufzeigen soll. Dieser Bericht wird durch die zuständigen Behörden erarbeitet und liegt derzeit noch nicht vor.
Einheit | 2021 | 2022 | ||||
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Anzahl Notrufe | in Tausend | 3’284 | 3’556 | |||
Anzahl Anrufe auf Seh- und Hörbehindertendienst | in Tausend | 292 | 270 |