Allgemeine Angaben
Die nachfolgend dargestellte Jahresrechnung der Swisscom AG ist eine verkürzte Version. Die vollständige Version sowie der Bericht der Revisionsstelle sind auf der Website von Swisscom abrufbar.
Siehe unter www.swisscom.ch/jahresrechnung2019Die Swisscom AG ist eine Holdinggesellschaft nach Schweizer Recht. Am 31. Dezember 2019 hält die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund) als Mehrheitsaktionärin unverändert 51,0% der ausgegebenen Aktien der Swisscom AG. Das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) schreibt vor, dass der Bund die Kapital- und Stimmenmehrheit an der Swisscom AG halten muss. Die Jahresrechnung der Swisscom AG ist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten erstellt worden. Für die Bestimmung der ausschüttbaren Reserven ist nicht das in der Konzernrechnung ausgewiesene Eigenkapital massgebend, sondern das Eigenkapital in der Jahresrechnung der Swisscom AG (Einzelabschluss). Das Eigenkapital der Swisscom AG in der Jahresrechnung 2019 beträgt CHF 6’759 Mio. Nach den aktienrechtlichen Vorschriften dürfen das Aktienkapital sowie von den allgemeinen Reserven 20% des Aktienkapitals nicht ausgeschüttet werden. Am 31. Dezember 2019 haben sich die aktienrechtlich ausschüttbaren Reserven der Swisscom AG auf CHF 6’697 Mio. belaufen. Die Dividende wird vom Verwaltungsrat beantragt und muss von der Generalversammlung der Aktionäre der Swisscom AG vom 6. April 2020 genehmigt werden. Die eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt.
Die Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers (PwC) bestätigt in ihrem Prüfungsurteil, dass die Jahresrechnung der Swisscom AG dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht und dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Ferner bestätigt PwC, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfiehlt, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.