Mitarbeitende in Italien
Die gesetzlichen Arbeitsbedingungen in Italien beruhen auf dem Gesamtarbeitsvertrag (Contratto Collettivo Nazionale di Lavoro, CCNL), einem staatlichen Tarifvertrag. Der CCNL legt die Arbeitsbedingungen zwischen Fastweb und ihren Mitarbeitenden fest. Er enthält ebenso Bestimmungen zu den Beziehungen zwischen Fastweb und den Gewerkschaften. Fastweb steht im Dialog mit den Gewerkschaften sowie den Vertretern der Mitarbeitenden und bezieht diese bei umfassenden betrieblichen Änderungen zu einem frühen Zeitpunkt ein.
Für die dem CCNL unterstellten Mitarbeitenden gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Zu den Leistungen des staatlichen Tarifvertrags gehören ferner fünf Wochen Ferien, ein Mutterschaftsurlaub von 20 Wochen sowie ein Tag Vaterschaftsurlaub. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall garantiert Fastweb eine vollständige Lohnfortzahlung für 180 Tage und anschliessend die Hälfte des Lohns für weitere 185 Tage. Die bei Fastweb geltenden Arbeitsbedingungen ermöglichen den Mitarbeitenden einen guten Ausgleich zwischen privaten Bedürfnissen und beruflichen Anforderungen. Hierfür sind besonders die folgenden Massnahmen verantwortlich, die in einer mit den Gewerkschaften abgeschlossenen Vereinbarung festgehalten sind: flexible Bürozugangszeiten, Smart Working und Homeoffice sowie für Mütter Wunschschichten oder vorübergehende Teilzeittätigkeiten.
Wettbewerbsfähige Gesamtlöhne sollen hoch qualifizierte Spezialisten und Mitarbeitende auf Kaderstufe an Fastweb binden. Das Lohnsystem von Fastweb umfasst einen Grundlohn, eine kollektive variable Erfolgsbeteiligung für Mitarbeitende und eine leistungsbezogene variable Komponente für Führungskräfte, die vom Erreichen individueller Vorgaben und der Unternehmensziele abhängig ist. Der Grundlohn wird auf Grundlage der Funktion, der individuellen Leistung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt festgelegt. Die variable Erfolgsbeteiligung wird gemäss dem mit den Gewerkschaften vereinbarten Modell ausgerichtet. Fastweb hält sich an den vom CCNL festgelegten gesetzlichen Mindestlohn.
Die Covid-19-Pandemie hat auch Fastweb geprägt: Fastweb und die nationalen Gewerkschaften des Telekommunikationssektors haben gemeinsam mit den lokalen Vertretungen und der Rappresentanza Sindacale Unitaria (RSU) die am 29. September 2020 vorläufig geschlossene Vereinbarung über Smart Working bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Ziel ist es, das Organisations- und Arbeitsmodell flexibel und nachhaltig zu erneuern – dies, um ein hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten, die Unternehmensziele zu erreichen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.
Am 16. Oktober 2020 ist die Vereinbarung über Smart Working versuchsweise eingeführt worden. Sie sieht für alle Mitarbeitenden des Unternehmens, einschliesslich der Kundenbetreuer, eine vollständige Flexibilität und Autonomie in der Wahl der Arbeitsform vor. Fastweb Mitarbeitende haben somit die Möglichkeit, Smart Working an allen Arbeitstagen zu nutzen bzw. jeden Tag in Absprache mit dem Vorgesetzten zu entscheiden, ob sie ihre Arbeit im Büro oder aus der Ferne verrichten. Dies garantiert ein leistungsorientiertes Management, das erfolgreiche Arbeit nicht von der Präsenz der Mitarbeitenden vor Ort abhängig macht.