12 Handelssperrzeiten
Zur Verhinderung von Insidergeschäften durch den Verwaltungsrat, das Group Executive Committee oder Mitarbeitende hat Swisscom Massnahmen festgelegt, u.a. ordentliche und ausserordentliche Handelssperrzeiten. Die Festlegung von Handelssperrzeiten obliegt der internen Clearingstelle, die sich aus dem Group CFO, dem Leiter Investor Relations und einer Fachperson aus dem Gruppenrechtsdienst zusammensetzt. Für alle Mitarbeitenden und Kader (Insider), die Kenntnis von nicht veröffentlichten Unternehmenszahlen erlangen und für welche die Clearingstelle eine Insiderliste führt, gelten die vier ordentlichen Handelssperrzeiten vor Bekanntgabe der Unternehmenszahlen. Ohne anderslautende Ankündigung dauert die ordentliche Handelssperrzeit rund vier Wochen und endet 24 Stunden nach Bekanntgabe der Unternehmenszahlen. Die Clearingstelle informiert Insider über anstehende Handelssperrzeiten per E-Mail; Einzelheiten sind ferner im Intranet aufgeführt.
Die Clearingstelle schreibt für eine Liste von Personen mit relevantem Insiderwissen auf Ad hoc-Basis ausserordentliche Handelssperrzeiten vor, sofern sich weitere unveröffentlichte, kursrelevante Informationen ergeben sollten. Die Clearingstelle führt entsprechende Insiderlisten. Die ausserordentliche Handelssperrzeit endet 24 Stunden nach Veröffentlichung der kursrelevanten Informationen bzw. nach Vorgabe der Clearingstelle. Die Clearingstelle informiert die Mitarbeitenden per E-Mail über die Handelssperrzeiten.
Über Ausnahmen von den ordentlichen und ausserordentlichen Handelssperrzeiten entscheidet die Clearingstelle im Einzelfall. Im Berichtsjahr sind keine Ausnahmen gewährt worden.