4.4 Unabhängigkeit
Um die Unabhängigkeit seiner Mitglieder festzustellen, wendet der Verwaltungsrat die Kriterien des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance der economiesuisse an. Als unabhängige Mitglieder gelten nichtexekutive Mitglieder des Verwaltungsrats, die
- in den letzten drei Jahren nicht Mitglied des Executive Committee gewesen sind (sofern überhaupt),
- in den letzten zwei Jahren nicht als leitender Revisor des externen Prüfers fungiert haben (sofern überhaupt) und
- nur vergleichsweise unbedeutende Geschäftsbeziehungen (sofern überhaupt) zum Unternehmen unterhalten.
Die Amtsdauer dient nicht als Kriterium für die Beurteilung der Unabhängigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern. Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats gelten aufgrund der oben genannten Kriterien als unabhängig. Die Schweizerische Eidgenossenschaft, die durch Fritz Zurbrügg im Verwaltungsrat vertreten ist, besitzt gemäss Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an Swisscom. Der Bund und Swisscom pflegen Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Die Details sind in Erläuterung 6.2 zur Konzernrechnung aufgeführt.