9.3 Aufsicht über die Revisionsstelle
Der Ausschuss Revision überprüft im Auftrag des Verwaltungsrats die Qualifikationen, die Unabhängigkeit und die Zulassung der Revisionsstelle als staatliche beaufsichtigtes Revisionsunternehmen. Zudem beurteilt er die Leistung und Vergütung der Revisionsstelle anhand von Kriterien wie der Kompetenz und Verfügbarkeit des Revisorenteams, dem Prüfungsprozess sowie der Berichterstattung und Kommunikation. Der Revisionsausschuss ist für die Durchsetzung der gesetzlichen Amtszeitbegrenzung des leitenden Revisors sowie für die Prüfung und Neuausschreibung des Revisionsmandats zuständig. Er genehmigt den integrierten strategischen Prüfplan, der sowohl den Jahresprüfplan der internen als auch der externen Revisionsstelle umfasst. Zudem genehmigt er jährlich das Honorar für Revisionsleistungen der Gruppe und der Gruppengesellschaften.
Der Ausschuss Revision hat zur Sicherstellung der Unabhängigkeit Grundsätze für die Vergabe zusätzlicher Dienstleistungen an die Revisionsstelle festgelegt, die ergänzend eine Liste nicht gestatteter Dienstleistungen beinhalten. Zusätzliche Dienstleistungsaufträge über CHF 300 Tsd. sind durch den Ausschuss Revision zu genehmigen. Der Group CFO informiert den Ausschuss Revision quartalsweise und die Revisionsstelle jährlich über die laufenden Aufträge der Revisionsstelle – aufgeschlüsselt nach Revisionsleistungen und zusätzlichen Dienstleistungen – sowie über deren Unabhängigkeit.
Die Revisionsstelle, vertreten durch die leitende Revisorin und ihren Stellvertreter, nimmt in der Regel an allen Sitzungen des Ausschusses Revision teil. Sie informiert den Ausschuss über die Durchführung und die Ergebnisse ihrer Arbeit, besonders über die Prüfung der Jahresrechnung. Sie erstattet dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss Revision jährlich einen schriftlichen Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung sowie über die Feststellungen zur Rechnungslegung und zum internen Kontrollsystem. Einmal jährlich findet eine Aussprache der leitenden Revisorin mit dem Ausschuss Revision (ohne Teilnahme des Managements) statt. Schliesslich steht der Vorsitzende des Ausschusses Revision ausserhalb der Ausschusssitzungen in engem Kontakt mit der leitenden Revisorin und erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht.
2025 nahmen Vertreter der Revisionsstelle PwC sowie der Leiter Group Internal Audit an allen Sitzungen des Ausschusses Revision teil. Weder die Vertreter der Revisionsstelle noch der Leiter Group Internal Audit nahmen 2025 an den Sitzungen des Gesamtverwaltungsrats teil.