1 Allgemeine Grundsätze
Der Verwaltungsrat und das Group Executive Committee von Swisscom lassen sich bei der Ausübung ihrer Pflichten und Tätigkeiten vom Ziel einer nachhaltigen Corporate Governance leiten. Bei ihren Entscheidungen beziehen sie die Interessen der Swisscom Aktionäre, Kunden, Mitarbeitenden und weiterer Interessengruppen ein und streben im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele an. Der Verwaltungsrat bekennt sich zu einer effektiven und transparenten Corporate Governance mit klar zugewiesenen Verantwortlichkeiten und stützt sich auf anerkannte Standards. Swisscom orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von 2024 des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft economiesuisse.
Die Fachbereiche von Swisscom stehen in ständigem Austausch mit Investoren, Stimmrechtsberatern und weiteren Stakeholder-Gruppen, um dem Verwaltungsrat frühzeitig Einblicke in sich abzeichnende Trends zu geben und ihm bei Bedarf die Möglichkeit zur Anpassung der Corporate Governance an neue Erfordernisse zu geben.
Die Prinzipien und Regeln von Swisscom zur Corporate Governance sind in erster Linie in den Statuten und im Organisationsreglement festgelegt. Ein besonderes Augenmerk gilt dem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Verhaltenskodex. Der Kodex steht für das ausdrückliche Bekenntnis von Swisscom zu absoluter Integrität und Einhaltung der Gesetze sowie aller weiteren externen und internen Regeln und Vorschriften. Swisscom erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, die geltenden Regeln befolgen, integer handeln und Verstösse gegen den Verhaltenskodex melden.
Auf der Website von Swisscom kann unter Grundsätze auf diese Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.