3.6 Arbeitsverträge
Die Arbeitsverträge der Mitglieder des Group Executive Committee sind mit einer Frist von zwölf Monaten kündbar. Neben dem für maximal zwölf Monate zu entrichtenden Lohn sind keine Abgangsentschädigungen geschuldet. Die Verträge enthalten weder ein Konkurrenzverbot noch Change-of-Control-Klauseln.