4.1 Vergütungen für zusätzliche Arbeiten
Swisscom kann den Mitgliedern des Verwaltungsrats eine Vergütung für Tätigkeiten in Gruppengesellschaften sowie für externe Tätigkeiten auf Anordnung von Swisscom ausrichten (Ziffer 8.2 der Statuten). Im Berichtsjahr wurden keine derartigen Vergütungen ausbezahlt.
Die Mitglieder des Group Executive Committee haben für die Ausübung von Verwaltungsratsmandaten, sei es innerhalb oder ausserhalb der Swisscom Gruppe, keinen Anspruch auf separate Vergütungen.