3.7 Rückforderung und Malus
Die Arbeitsverträge der Mitglieder des Group Executive Committee enthalten eine Rückforderungs- und Malusklausel, wonach Swisscom unrechtmässig zugesprochene oder ausbezahlte Vergütungen einbehalten oder zurückfordern kann. Der Verwaltungsrat kann bei Revisionen der Konzern- oder Jahresrechnung oder bei schwerwiegenden Verstössen gegen Gesetze, Reglemente, vertragliche Sorgfaltspflichten oder interne Weisungen den variablen Erfolgsanteil der Vergütung der Mitglieder herabsetzen, auf Zahlungen verzichten oder bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.