4.12 Berichts- und Kontrollinstrumente desVerwaltungsrats gegenüber dem Group Executive Committee
Der Verwaltungsrat erhält umfassende Briefings, um seine Aufgaben und Kompetenzen wahrzunehmen. Der Präsident und der Group CEO treffen sich mindestens einmal monatlich, um übergeordnete Angelegenheiten der Swisscom AG und ihrer Gruppengesellschaften zu besprechen. Mindestens einmal pro Jahr trifft sich der Präsident zudem persönlich mit jedem Mitglied des Group Executive Committee zu einem vertieften Gespräch.
An jeder ordentlichen Verwaltungsratssitzung informiert der Group CEO ausführlich über den Geschäftsgang, wichtige Projekte und Ereignisse sowie getroffene Massnahmen. Der Verwaltungsrat erhält monatlich einen schriftlichen Bericht, der sämtliche wesentlichen Leistungskennzahlen für die Gruppe und die Segmente enthält. Ferner erhält er quartalsweise einen Bericht über die Geschäfts-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage der Gruppe und der Segmente sowie Hochrechnungen der operativen und finanziellen Entwicklung für das laufende Geschäftsjahr. Der Lagebericht unterliegt den gleichen Richtlinien wie die externe Finanzberichterstattung und beinhaltet auch wesentliche nichtfinanzielle Informationen, die für Kontroll- und Steuerungszwecke erforderlich sind. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Angelegenheiten der Gruppe zu verlangen, soweit dies nicht eine Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder einen Interessenkonflikt darstellt. Der Group CEO orientiert den Verwaltungsrat unverzüglich über ausserordentliche Vorkommnisse.
Der Verwaltungsrat ist für die Einrichtung und Überwachung der gruppenweiten Assurance – darunter Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Compliance und interne Revision (Group Internal Audit) – zuständig.