7.5 Eintragung im Aktienbuch
An der Generalversammlung sind die im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragenen Aktien stimmberechtigt. Der Verwaltungsrat bestimmt nach eigenem Ermessen einen Stichtag für die Festlegung der Stimmrechte, der in der Regel drei Arbeitstage vor der Versammlung liegt; dieser Stichtag wird mit der Einladung sowie im Finanzkalender auf der Website von Swisscom kommuniziert. Änderungen des Aktienbuchs sind unabhängig vom Stichtag jederzeit möglich. An der Generalversammlung vom 26. März 2025 waren die am 20. März 2025, 17 Uhr, im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragenen Aktien stimmberechtigt. An der Generalversammlung vom 25. März 2026 sind die am 19. März 2026, 17 Uhr, im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragenen Aktien stimmberechtigt.