4.5 Wahl und Amtszeit
Der Verwaltungsrat besteht gemäss Statuten aus sieben bis neun Mitgliedern, kann aber bei Bedarf auch vorübergehend vergrössert werden, wobei die Schweizerische Eidgenossenschaft berechtigt ist, zwei Vertreter in den Verwaltungsrat zu bestellen. Derzeit hat sie einen Vertreter. Das TUG hält fest, dass die Mitarbeitenden im Verwaltungsrat der Swisscom AG angemessen vertreten sein müssen. Ferner sehen die Statuten vor, dass dem Verwaltungsrat zwei Arbeitnehmervertreter angehören müssen. Die Mitarbeitenden haben das Recht, dem Verwaltungsrat Vorschläge für die Nominierung der Arbeitnehmervertreter zu machen. Daniel Münger und Sandra Lathion-Zweifel wurden von der Gewerkschaft syndicom bzw. vom Personalverband transfair nominiert. Die Arbeitnehmervertreter werden vom Verwaltungsrat vorgeschlagen und von der Generalversammlung gewählt, ebenso die übrigen Verwaltungsratsmitglieder mit Ausnahme des Bundesvertreters, der vom Bundesrat entsandt wird.
Die Generalversammlung wählt die Mitglieder und den Präsidenten des Verwaltungsrats sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses einzeln für ein Jahr. Die Amtsdauer endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung, eine Wiederwahl ist zulässig. Ist kein Präsident bestimmt, nominiert der Verwaltungsrat einen Präsidenten aus seiner Mitte. Fällt der Vergütungsausschuss unter das Minimum von drei Mitgliedern, so ernennt der Verwaltungsrat ein oder mehrere zusätzliche Mitglieder, die bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung im Amt sind. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst.
Flexible Regelungen ermöglichen es den Aktionären, die maximale Amtsdauer ausnahmsweise zu verlängern, wobei Mitglieder mit 70 Jahren aus dem Verwaltungsrat ausscheiden müssen. Die maximale Amtsdauer und die Altersgrenze des Bundesvertreters werden vom Bundesrat bestimmt.