5.2 Interessenbindungen
Externe Mandate der Mitglieder des Group Executive Committee sind im Vergütungsbericht offengelegt. Mitglieder des Group Executive Committee bedürfen vor der Annahme neuer Mandate oder anderer Aufgaben ausserhalb der Swisscom Gruppe der Zustimmung des Verwaltungsratspräsidenten. Die Einzelheiten der Regelung über externe Mandate – besonders die Anzahl zulässiger externer Mandate und die Definition des Begriffs «Mandat» – sind in Ziffer 9.3 der Statuten festgelegt. Keines der Mitglieder des Group Executive Committee überschreitet die festgelegten Mandatslimiten, und sie üben ansonsten wesentliche externe Tätigkeiten nur auf Anweisung von Swisscom aus.
Siehe Kapitel 5 Group Executive Committee
Die Mitglieder des Group Executive Committee sind gehalten, ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten so zu regeln, dass mögliche Interessenkonflikte minimiert werden, und alle dazu erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Die Mitglieder haben auftretende Interessenkonflikte unverzüglich dem Group CEO und/oder dem Verwaltungsratspräsidenten zu melden. Zur Wahrung der Unternehmensinteressen reagiert der Group CEO bzw. der Verwaltungsratspräsident auf zuwiderlaufende Interessen mit Massnahmen, die dem Ausmass des Konflikts angemessen sind.