1.2 Aufgabenteilung zwischen Generalversammlung, Verwaltungsrat und Vergütungsausschuss
Die Generalversammlung genehmigt auf Antrag des Verwaltungsrats die maximalen Gesamtbeträge für die Vergütung des Verwaltungsrats und des Group Executive Committee (Grppenleitung) für das folgende Geschäftsjahr. Die Einzelheiten der Regeln sowie die Folgen einer Ablehnung durch die Generalversammlung sind in den Ziffern 6.7.13 und 6.7.14 der Statuten festgelegt. Ziffer 8.2.2 der Statuten legt zudem die Voraussetzungen und die maximale Höhe des Zusatzbetrags an Mitglieder des Group Executive Committee fest, die während einer Periode neu ernannt werden, für welche die Generalversammlung die Vergütungen bereits genehmigt hat. Zudem beinhalten die Statuten die folgenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik stehen:
- Vergütung des Verwaltungsrats (Ziffern 7.4 und 9.1)
- Vergütungsausschuss (Ziffer 7.5)
- Vergütung des Group Executive Committee (Ziffern 8.2 und 9.1)
- Verträge des Verwaltungsrats und des Group Executive Committee (Ziffer 9.2)
- Anzahl externer Mandate für Verwaltungsrat und Group Executive Committee (Ziffer 9.3)
Der Verwaltungsrat genehmigt die Personal- und Vergütungspolitik für die Gruppe sowie die allgemeinen Anstellungsbedingungen und die Vergütungsstrategie für die Mitglieder des Group Executive Committee. Er legt die Vergütungen für den Verwaltungsrat selbst fest und entscheidet über die Vergütung des Group CEO sowie die Gesamtvergütung des Group Executive Committee unter Berücksichtigung der von der Generalversammlung genehmigten Maximalbeträge.
Der Vergütungsausschuss behandelt alle Verwaltungsratsgeschäfte aus dem Bereich Vergütung, stellt dem Verwaltungsrat entsprechende Anträge und hat im Rahmen der genehmigten Gesamtvergütung die Kompetenz zur Festlegung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Group Executive Committee (ausser Group CEO). Er plant die Nachfolge für den Verwaltungsrat, das Group Executive Committee und die Geschäftsleitungen der strategischen Tochtergesellschaften und behandelt zudem Themen wie Talentmanagement und Kulturentwicklung innerhalb der Gruppe. Der Group CEO und andere Mitglieder des Group Executive Committee nehmen nicht an Sitzungen teil, an denen über eine Veränderung ihrer Vergütung beraten bzw. entschieden wird.
Die Entscheidungskompetenzen des Ausschusses sind in den Statuten, im Organisationsreglement sowie im Reglement des Vergütungsausschusses geregelt.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufgabenteilung zwischen der Generalversammlung, dem Verwaltungsrat und dem Vergütungsausschuss.
| Gegenstand | Ausschuss Vergütung | Verwaltungs- rat | General- versammlung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Maximale Gesamtbeträge Vergütung Verwaltungsrat (VR) und Gruppenleitung (Group ExCo) | V | 1 | A | 2 | G | 3 |
| Zusatzbetrag für die Vergütung neu ernannter Mitglieder des Group ExCo (Statuten) | V | A | G | |||
| Personal- und Vergütungspolitik | V | G | 4 | – | ||
| Vergütungsrichtlinien für den Verwaltungsrat und Group ExCo | V | G | 4 | – | ||
| Grundsätze der Erfolgs- und Beteiligungspläne für VR und Group ExCo | V | A | G | |||
| Grundsätze der Vorsorgeeinrichtungen und Sozialleistungen | V | G | – | |||
| Aktien- und Erfolgsbeteiligungspläne der Gruppe | V | G | 4 | – | ||
| Allgemeine Anstellungsbedingungen des Group ExCo | V | G | 4 | – | ||
| Festlegung der Leistungsziele für den variablen Erfolgsanteil des Group Exco sowie der ExCo der strategischen Gruppengesellschaften | V | G | 4 | – | ||
| Festlegung der Zielerreichung für den variablen Erfolgsanteil des Group ExCo sowie der ExCo der strategischen Gruppengesellschaften | V | G | 5 | – | ||
| Vergütung des Verwaltungsrats | V | G | 5 | – | ||
| Vergütung des Group CEO | V | G | 5 | – | ||
| Gesamtvergütung des Group ExCo | V | G | 5 | – | ||
| Vergütung der einzelnen Mitglieder des Group ExCo (ohne Group CEO) | G | 6 | – | – | ||
| Vergütungsbericht | V | A | G | 7 | ||
| 1 V steht für Vorbereitung und Antrag an Verwaltungsrat. | ||||||
| 2 A steht für Antrag an die Generalversammlung. | ||||||
| 3 G steht für Genehmigung. | ||||||
| 4 Im Rahmen der Statuten. | ||||||
| 5 Im Rahmen der von der Generalversammlung festgelegten maximalen Gesamtvergütung. | ||||||
| 6 Im Rahmen der vom Verwaltungsrat festgelegten Gesamtvergütung. | ||||||
| 7 Konsultativabstimmung. | ||||||