1.1 Allgemeine Grundsätze
Der Vergütungsbericht stützt sich auf die Ziffern 3.5 und 5 des Anhangs der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange und auf Art. 734–734f des Schweizerischen Obligationenrechts. Swisscom orientiert sich zudem an den Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance der economiesuisse, des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft.
Die internen Grundlagen für die Festsetzung der Vergütungen sind in erster Linie in den Statuten, im Organisationsreglement sowie im Reglement des Vergütungsausschusses festgelegt. Auf der Website von Swisscom kann unter Grundsätze auf diese Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie auf frühere oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.
Der Vergütungsbericht wird der Generalversammlung vom 25. März 2026 wie in den Vorjahren zur Konsultativabstimmung vorgelegt.