2.2 Bedeutende Aktionäre
Gemäss Artikel 120 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) müssen meldepflichtige Personen oder Gruppen ihre Beteiligungen offenlegen, wenn sie bestimmte Grenzwerte der Stimmrechte – beginnend bei 3% der Stimmrechte – erreichen oder überschreiten oder unterschreiten, und zwar unabhängig davon, ob die Stimmrechte ausübbar sind oder nicht. Swisscom ist verpflichtet, solche Offenlegungen über Beteiligungen Dritter an SIX Exchange Regulation zu melden.
Die Beteiligungsmeldungen sind auf der Website von SIX Exchange Regulation der SIX Exchange Regulation einsehbar.
Im Berichtsjahr gingen keine Meldungen ein. Gemäss früheren Meldungen halten folgende Aktionäre mehr als 3% der Stimmrechte:
- Meldung 2024: UBS Fund Management (Switzerland) AG 3,46%
- Meldung 2017: BlackRock Inc., New York 3,44%
Der Bund hält gemäss Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) die Kapital- und Stimmrechtsmehrheit an der Swisscom AG. Per 31. Dezember 2025 hat sein Anteil – unverändert zum Vorjahr – 50,95% betragen. Der Bundesrat legt die Ziele fest, die der Bund als Mehrheitsaktionär des Unternehmens in Vierjahreszyklen erreichen will. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) führen in der Regel dreimal jährlich unter der Leitung des Vorstehers des UVEK mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats, dem Group CEO, dem Group CFO und dem Bundesvertreter sog. Eignergespräche. Der Head of Group Security & Corporate Affairs in seiner Funktion als Sekretär des Verwaltungsrats nimmt an diesen Gesprächen teil. Im Rahmen der Gespräche nehmen die Beteiligten eine Standortbestimmung bezüglich der Zielerreichung vor. Der Bundesrat beurteilt seinerseits nach Abschluss jedes Geschäftsjahres die Gesamtzielerreichung.