4.10 Ausschüsse des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat hat einzelne Aufgaben an Ausschüsse delegiert.
Der Verwaltungsrat verfügt per 31. Dezember 2025 über drei ständige Ausschüsse (Strategie & Investitionen, Revision und Vergütung) und einen Ad hoc-Ausschuss (Nomination). Er kann bei Bedarf weitere Ad hoc-Ausschüsse einsetzen. Die ständigen Ausschüsse bestehen je nach Reglement aus drei bis sechs Mitgliedern. Jedes Verwaltungsratsmitglied ist in der Regel mindestens Mitglied eines ständigen Ausschusses. Der Präsident des Verwaltungsrats ist unter Vorbehalt der Wahl in den Vergütungsausschuss (ohne Stimmrecht) Mitglied aller ständigen Ausschüsse, während die Ausschüsse selbst von anderen Mitgliedern geleitet werden, die dem Verwaltungsrat über ihre Sitzungen Bericht erstatten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten die Protokolle von den Sitzungen des Ausschusses Strategie & Investitionen und des Ausschusses Revision sowie auf Verlangen von den Sitzungen des Vergütungs- und des Nominationsausschusses.