7.4 Vertretung an der Generalversammlung
Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung durch seine gesetzliche Vertretung, einen Vertreter seiner Wahl oder durch die von der Generalversammlung ernannte unabhängige Stimmrechtsvertretung vertreten lassen. Bis zum Abschluss der Generalversammlung im März 2026 ist die Anwaltskanzlei Reber Rechtsanwälte, Zürich, als unabhängige Stimmrechtsvertreterin ernannt.
Die Vollmacht kann schriftlich oder elektronisch über das Aktionärsportal von Computershare Schweiz AG erteilt werden. Aktionäre, die sich für die Vertretung durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter entscheiden, können zu jedem Traktandum sowie zu allenfalls nicht angekündigten Traktanden und Anträgen auf dem vom Verwaltungsrat vorbereiteten Formular Weisungen erteilen und angeben, ob sie den Anträgen des Verwaltungsrats zustimmen, enthalten oder sie ablehnen wollen. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter hat die ihm anvertrauten Stimmen nach den Weisungen der Aktionäre abzugeben oder sich bei fehlender Weisung der Stimme zu enthalten (Ziffer 6.7.4 der Statuten).