9.1 Auswahlverfahren, Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
Die Revisionsstelle wird jährlich von der Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats nach den vom Ausschuss Revision festgelegten Richtlinien gewählt, wobei eine Wiederwahl zulässig ist. Die Amtszeit der Revisionsstelle ist auf 20 Jahre beschränkt und das Mandat wird mindestens alle 10 bis 14 Jahre neu ausgeschrieben. Das Schweizerische Obligationenrecht beschränkt die Amtsdauer des leitenden Revisors auf sieben Jahre. PricewaterhouseCoopers (PwC), Zürich, hat das Mandat seit dem Geschäftsjahr 2019 inne, Petra Schwick ist seit 2023 leitende Revisorin.