2.1 Allgemeine Grundsätze
Die Vergütung des Verwaltungsrats ist darauf ausgerichtet, erfahrene, motivierte Persönlichkeiten anzuziehen und zu halten, und ist der Tätigkeit und dem Verantwortungsgrad jedes Verwaltungsratsmitglieds angemessen. Es zielt zudem darauf ab, die Interessen der Verwaltungsratsmitglieder auf diejenigen der Aktionäre auszurichten. Die Grundsätze für die Vergütung des Verwaltungsrats und die Zuteilung von Aktien sind in den Ziffern 7.4 und 9.1 der Statuten festgelegt.
Die Vergütung besteht aus einem funktionsabhängigen fixen Verwaltungsratshonorar (Basishonorar plus Funktionszulagen), den gesetzlichen und reglementarischen Arbeitgeberbeiträgen an die Sozialversicherungen und die berufliche Vorsorge sowie allfälligen Zusatzleistungen. Es gibt keine variable leistungsbezogene Vergütung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten einen Teil ihres Honorars in Aktien und müssen einen Mindestaktienbesitz erfüllen, um sicherzustellen, dass sie ein persönliches Interesse an der Wertentwicklung der Swisscom Aktien haben.
Die Vergütung wird in der Regel im Dezember für das Folgejahr überprüft. Der Verwaltungsrat vergleicht seine Vergütung mit derjenigen von Unternehmen, die im Swiss Market Index (SMI) gelistet sind, wobei Unternehmen mit einem Umsatz von über CHF 20 Mrd. sowie Unternehmen aus der Pharma- und Finanzbranche nicht berücksichtigt werden. Die Vergütung für das Berichtsjahr 2025 wurde im Dezember 2024 anhand einer externen Benchmarkstudie von PwC vom Frühling 2024 überprüft. Die Vergleichsgruppe der Benchmarkstudie umfasste die folgenden Unternehmen aus den Indizes SMI und SMI MID (ohne Pharma- und Finanzbranche): ABB, Adecco, BKW, Geberit, Givaudan, Holcim, Kuehne+Nagel, Lonza, Richemont, Schindler, SGS, Sika und Sonova. Im Median wies die Vergleichsgruppe eine Marktkapitalisierung von CHF 26 Mrd. sowie einen Umsatz von CHF 11 Mrd. auf und beschäftigte 34’000 Mitarbeitende. Die Benchmarkuntersuchung bestätigte, dass die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats im untersten Quartil lag.