7.2 Statutarische Quoren
Die Generalversammlung der Swisscom AG wählt und fasst ihre Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Stimmen. Neben den vom Obligationenrecht vorgesehenen Quoren ist für folgende Fälle eine Zweidrittelmehrheit der vertretenen Aktienstimmen erforderlich:
- Einführung von Stimmrechtsbeschränkungen
- Änderungen der Statutenbestimmung über besondere Beschlussquoren