1.3 Wahl, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vergütungsausschusses
Der Vergütungsausschuss besteht aus drei bis sechs Mitgliedern, die jährlich einzeln von der Generalversammlung gewählt werden. Fällt der Ausschuss unter die Mindestzahl von drei Mitgliedern, ernennt der Verwaltungsrat bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung ein oder mehrere Mitglieder aus seiner Mitte. Der Verwaltungsrat ernennt den Vorsitzenden des Vergütungsausschusses; im Übrigen konstituiert sich der Ausschuss selbst. Wird der Verwaltungsratspräsident von der Generalversammlung in den Vergütungsausschuss gewählt, hat er kein Stimmrecht. Der Verwaltungsratspräsident tritt in den Ausstand, wenn über Änderungen der eigenen Vergütung beraten oder entschieden wird. Der Group CEO, die Group CPO und der Group Head of Rewards & Recognition sowie der Head of Group Security & Corporate Affairs in seiner ihrer Funktion als Sekretäre des Verwaltungsrats nehmen in beratender Funktion an den Sitzungen teil. Traktanden, die ausschliesslich den Verwaltungsrat betreffen, werden ohne Group CEO und Group CPO behandelt, die ebenfalls in den Ausstand treten, wenn über ihre eigene Vergütung beraten wird. Zu den Sitzungen können andere Mitglieder des Verwaltungsrats, Mitglieder der Revisionsstelle oder interne und externe Fachspezialisten mit beratender Stimme beigezogen werden. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt, das den Mitgliedern des Ausschusses und auf Verlangen weiteren Verwaltungsratsmitgliedern zugestellt wird. Der Vorsitzende des Vergütungsausschusses erstattet dem Verwaltungsrat Bericht über die Tätigkeiten des Ausschusses. Die Sitzungen des Vergütungsausschusses finden in der Regel im Februar, Juni und Dezember statt, wobei je nach Bedarf weitere Sitzungen einberufen werden. Im Berichtsjahr hat der Vergütungsausschuss keine externen Beratungsunternehmen hinzugezogen.
Die Einzelheiten sind in Ziffer 7.5 der Statuten, im Organisationsreglement sowie im Reglement des Vergütungsausschusses geregelt.
Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind nicht exekutiv für Swisscom tätig und sind es auch in der Vergangenheit nicht gewesen. Ebenso unterhalten sie keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Swisscom AG bzw. zur Swisscom Gruppe. Zwischen dem Bund und Swisscom bestehen Kunden- und Lieferantenbeziehungen, die in Erläuterung 6.2 zur Konzernrechnung Erläuterung 6.2 zur Konzernrechnung näher genannt sind.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die personelle Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, dessen Sitzungen und Zirkulationsbeschlüsse im Jahr 2025.
| Sitzungen | Ad hoc-Sitzungen | Zirkulations- beschlüsse | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Total | 3 | 3 | – | |||
| Durchschnittliche Dauer (in Std.) | 02:35 | 00:55 | – | |||
| Teilnahme: | ||||||
| Monique Bourquin, Vorsitzende | 3 | 3 | – | |||
| Roland Abt | 3 | 3 | – | |||
| Frank Esser | 3 | 3 | – | |||
| Michael Rechsteiner¹ | 3 | 3 | – | |||
| Fritz Zurbrügg | 3 | 3 | – | |||
| 1 Teilnahme ohne Stimmrecht. | ||||||